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   BFH, 23.02.1979 - III R 25/75   

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https://dejure.org/1979,1889
BFH, 23.02.1979 - III R 25/75 (https://dejure.org/1979,1889)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1979 - III R 25/75 (https://dejure.org/1979,1889)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - III R 25/75 (https://dejure.org/1979,1889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Wirtschaftswertes - Forstwirtschaft - Landwirtschaft - Nutzung für Milch - Durchschnittspreis - Milchpreisgestaltung - Stichtagsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 78
  • BStBl II 1979, 545
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.03.1978 - III R 126/75

    Teilwert - Vorratsvermögen - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 25/75
    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. März 1978 III R 126/75 (BFHE 124, 548, BStBl II 1978, 366).
  • BFH, 07.11.1975 - III R 134/73

    Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes - Verstärkte Tierhaltung -

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 25/75
    Aus diesem Grunde hat der Senat schon im Urteil vom 7. November 1975 III R 134/73 (BFHE 117, 486, BStBl II 1976, 207) ausgeführt, daß nicht nur auf die Verhältnisse des Feststellungsstichtags abgestellt werden darf, sondern die Entwicklung in einem begrenzten Zeitraum zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 04.07.1975 - III R 66/73

    Rechtsnormcharakter von Vergleichszahlen - Hauptbewertungsstützpunkt - Bewertung

    Auszug aus BFH, 23.02.1979 - III R 25/75
    Die Festsetzung der Vergleichszahlen durch Rechtsverordnung begründet aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur deren rechtliche Unanfechtbarkeit, sondern stattet auch die einzelnen Faktoren (so auch den Basismilchpreis sowie die Zu- und Abrechnungen), die zu Vergleichszahlen geführt haben, mit dem Charakter von Rechtsnormen aus (BFH-Entscheidung vom 4. Juli 1975 III R 66/73, BFHE 116, 183, BStBl II 1975, 687).
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